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Wenn alle Arbeitsschritte und notwendigen Aufgaben nach dem Briefing ausformuliert sind, ermitteln wir den Aufwand der von uns zu erbringenden Leistungen. Sie erhalten ein verbindliches Angebot zu fairen Preisen. Kompetente kleine Teams werden nach Art und Anforderung Ihres Projekts gebildet.
Unsere Entwurfsleistung ist eine künstlerische Arbeit und urheberrechtlich geschützt. Wie bei der Veröffentlichung fremder Texte, Fotos oder der Aufführung von Musik benötigen Sie die Rechte zur Verwertung des grafischen Entwurfs.
Wir schließen mit Ihnen einen Lizenzvertrag, indem wir Ihnen die vereinbarten notwendigen Nutzungsrechte einräumen. Von vornherein kalkulieren wir den Endpreis für Entwurfsleistung plus Nutzung.
Sollte Ihnen der Entwurf nicht gefallen und Sie beabsichtigen keine Verwendung, berechnen wir nur ein Teil des Entwurfshonorars (Abschlagshonorar ohne Nutzung).
Unsere Kostenvoranschläge sind Nettopreise. Bei Nutzung einer schöpferischen Leistung berechnen wir den geminderten Mehrwertsteuersatz von 7%.
Der Zeitaufwand für die Ausführung des Entwurfs ist nicht im Entwurfshonorar enthalten und gesondert zu ersetzen.
Materialien (Kontraktproofs, Farbdrucke etc.) werden nach Aufwand berechnet.
Detaillierte Kalkulationen können wir nach Abschluss der Konzeptionsphase durchführen. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Maßnahmen und notwendigen Bestandteile des Projekts überschaubar und festgelegt. Auf Wunsch ermitteln wir dann auch alle technischen Kosten wie beispielsweise Druck oder Programmierung, sodass Sie einen Komplettpreis für grafische Gestaltung und Realisierung Ihres Projekts erhalten.
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